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Strafrecht

Wenn Sie oder Angehörige sich einem Strafverfahren als Beschuldigte gegenübersehen, erhalten Sie durch Rechtsanwalt Klepp kompetente Hilfe, gegebenenfalls im Rahmen einer Pflichtverteidigung.

Auch Opfern einer Straftat steht Rechtsanwalt Klepp im Strafverfahren zur Seite.

Strafverteidigung

Rechtsanwalt Klepp betreut und vertritt Sie in jedem Stadium des Strafverfahrens, auch in etwaigen Rechtsmittelinstanzen, der Berufung und der Revision. Besonders wichtig ist jedoch eine frühe Beauftragung, da oft bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen für den weiteren Prozess gestellt werden.

Rechtsanwalt Klepp steht Ihnen in allen möglichen Situationen des Verfahrens zur Seite, beispielsweise bei Festnahme, Durchsuchung, der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, der Zustellung eines Strafbefehls usw. Wichtig ist, ohne anwaltliche Vertretung sich zu keiner Aussage drängen zu lassen. Schweigen ist zu diesem Zeitpunkt Gold.

In einer gemeinsamen Beratung kann eine Strategie für die Verteidigung gegen die Vorwürfe der Behörden erarbeitet werden. Rechtsanwalt Klepp wird für Sie Akteneinsicht nehmen, um über den Stand des Verfahrens informiert zu sein.

Pflichtverteidigung

In bestimmten Fällen (sog. notwendige Verteidigung) wird einem Beschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, vom Gericht ein Pflichtverteidiger bestellt, dessen Kosten zunächst die Staatskasse übernimmt.

In geeigneten Fällen ist Rechtsanwalt Klepp bereit, als Pflichtverteidiger für Sie tätig zu werden. Benennen Sie ihn dazu als Pflichtverteidiger, wenn diese Frage vom Richter an Sie herangetragen wird oder nehmen Sie direkt Kontakt zur Kanzlei auf.

Einigen Rechtsanwälten gelten Pflichtverteidigungen als „lästig“. Seien Sie versichert, dass dies bei Rechtsanwalt Klepp nicht der Fall ist. Er wird Sie ebenso engagiert verteidigen wie in jedem anderen Mandatsverhältnis auch.

Opfervertretung

Wenn Sie oder Angehörige Opfer einer Straftat geworden sind, steht Ihnen Rechtsanwalt Klepp zur Seite. Er berät Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten, zu Ihrem Recht zu kommen. Diese können beispielsweise in einer Nebenklage, einer Privatklage, der Zeugen- oder Verletztenbeistandschaft oder auch zunächst im Stellen von Strafanzeige und Strafantrag liegen.

Auch die Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche als Verletzter (Schadenersatz) kann Rechtanwalt Klepp für Sie übernehmen.