Oft bringen strafrechtliche Sachverhalte und Verfahren zivilrechtliche Fragestellungen mit sich. Diese können beispielsweise im zivilrechtlichen Delikts- und Schadensrecht liegen, etwa die Klärung der Schuldfrage bei Verkehrsunfällen oder Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen des etwaigen Verletzten einer Straftat.
Rechtsanwalt Klepp hat auch in der zivilrechtlichen Tätigkeit außergerichtlich und vor Gericht mehrjährige Erfahrung. Er berät und vertritt Sie auch in diesem Aspekt eines Verfahrenskomplex. Sie erhalten also die Unterstützung in den verschiedenen Rechtsbereichen aus einer Hand.